Mexikanischer Papierkrieg

Mountains of paperwork

Im September 2019 haben wir hier, in Mexiko, eine befristete Aufenthaltsbewilligung beantragt. Wir wussten nicht, wie viele Monate oder Schritte notwendig sein würden, um dieses Stück Plastik im Kreditkartenformat endlich in unseren Händen zu halten. Sagen wir einfach, die Beantragung eines Führerscheins war viel einfacher.

Es gibt viele Ausländer in Mexiko, denen Papierkram egal ist. Viele Amerikaner kommen einfach nach her und leben hier. Andere, die etwas besorgter sind, zahlen die CHF 30 für ein Touristenvisum, das ein halbes Jahr gültig ist. Letzteres haben wir zuerst auch gemacht. Als Ziva geboren wurde, beschlossen wir jedoch, eine befristete Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Anfangs waren wir etwas besorgt, dass wir dafür in die Schweiz zurückkehren müssten, denn das monatliche Einkommen, das Schweizer zur Verfügung stellen müssen, viel höher ist, als das von z.B. Amerikanern. Zu unserer Erleichterung erwies sich dies jedoch als unnötig. Wir konnten uns aus den USA bewerben, was wir auch getan haben – allerdings nicht im Konsulat in San Diego, sondern in Calexico. Anscheinend sind sie dort weniger streng 😉

Wir füllten also alle Formulare aus, stellten alle Bankinformationen zusammen, um zu beweisen, dass wir in den letzten sechs Monaten ein ausreichend hohes Einkommen erzielt hatten, und gingen aufs Konsulat. Bald war klar, dass nur Christof eine befristete Aufenthaltsbewilligung beantragen konnte, weil er derjenige mit einem Einkommen ist. Anja und Ziva konnten einen «Familienzusammenschluss» beantragen, sobald Christof seine Aufenthaltsbewilligung hatte. Christof erhielt das Visum noch am selben Tag in seinem Pass. Das bedeutete, dass wir 30 Tage Zeit hatten, um nach Mexiko einzureisen und dort die erforderlichen Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde (INM) in Tijuana einzureichen. Dies ist ein weiterer vollständiger Prozess.

Zunächst muss man zum INM gehen, um alle erforderlichen Informationen und Dokumente zu erhalten. Dann füllt man die Dokumente aus und vervollständigt die erforderlichen Unterlagen. In Christofs Fall ein Schreiben, in dem man den Grund angibt, warum man eine befristete Aufenthaltsbewilligung beantragen möchte, ein Formular, in dem man seine E-Mail-Adresse hinzufügt und zustimmt, dass das INM diese für seine Zwecke verwendet, ein Formular, in dem man seine persönlichen Daten eingeben muss (online und auf Papier), ein Zahlungsnachweis, dass man die Kosten für den ganzen Prozess bei einer örtlichen Bank bezalt hat (es ist ein Alptraum, eine Bank zu finden, bei der man diese Zahlung tätigen kann! Unser Tipp: die Bank im Walmart-Gebäude beim Pabellón-Einkaufszentrum in Rosarito), und dann muss man Passfotos machen lassen (stell ja sicher, dass die Fotografen sich an die erforderlichen Masse halten!).

Im Falle einer Familienzusammenführung sind dieselben Dokumente erforderlich, plus, für Anja, eine übersetzte, original apostillierte Heiratsurkunde, die wir in der Schweiz bestellen mussten. Gott sei Dank haben wir Eltern, die bereit waren uns bei dem Prozess zu helfen! Wir konnten organisieren, dass die Heiratsurkunde an Anjas Eltern geschickt wurde, aber sie musste zum Apostillieren zu den Behörden des Kantons gebracht werden, in dem wir geheiratet haben, was wir von Mexiko aus nicht tun konnen. Also haben Anjas Eltern das für uns übernommen und uns dann die apostillierte Heiratsurkunde geschickt.

Für Ziva brauchten wir eine original apostillierte Geburtsurkunde, die wir in LA beantragen konnten, sowie eine Übersetzung. Alle Übersetzungen müssen von einem offiziellen mexikanischen Übersetzer, einem sogenannten «Perito», gemacht werden. Es wurde deshalb interessant, als Anja ihre Heiratsurkunde abgab. Die Schweiz kann mehrsprachige «internationale Heiratsurkunden» herausgeben, d.h. in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in Englisch und Spanisch. Trotzdem lautete die Frage des Beamten: «Wo ist die Übersetzung?» Am Ende entschied der Fallverantwortliche jedoch, dass keine Übersetzung erforderlich und alles in Ordnung war.

Sobald man alle erforderlichen Dokumente bereit hat, geht man zum INM, wo die Beamten alles überprüfen und sicherstellen, dass alles ihren Standards entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man die Fehler korrigieren und die Dokumente erneut einreichen – man muss einfach sicherstellen, dass man die Einreichefrist von insgesamt 30 Tagen nicht überschreitet. Wenn alles in Ordnung ist, kann man nach Hause gehen und online auf das Update warten. Sobald man das erhält kann man zum INM gehen, sich seine Fingerabdrücke nehmen zu lassen und die Passfotos abzugeben. Ein paar Wochen später kann man schliesslich seine Karte abholen. Dieser Prozess dauerte für Christof mehrere Monate. Im Dezember erhielt er endlich seine Karte.

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Es war viel einfacher, Christofs mexikanischen Führerschein zu beantragen. Einer unserer Freunde aus der Kirche brachte uns zum Strassenverkehrsamt in Rosarito. Dort musste Christof eine gültige Adresse und das Papier der medizinischen Untersuchung vorlegen, die man direkt vor deren Tür machen lassen kann. Er musste auch versichern, dass er ein Auto mit mexikanischen Nummernschildern für die Fahrprüfung mitgebracht hatte. Das ist im Grunde der erste Schritt. Als zweiten Schritt nahmen die Beamten Christofs persönliche Daten auf. Als dritten Schritt musste er die theoretische Führerprüfung auf Spanisch absolvieren. Interessanterweise durfte unser Freund ihm bei der Übersetzung helfen. Da Christof den theoretischen Test bestanden hatte, konnte er auch gleich die praktische Führerprüfung absolvieren. Diese bestand die im Grunde nur darin, vor dem Gebäude seitlich einzuparken. Das war’s. Am selben Tag erhielt Christof seinen mexikanischen Führerschein (der übrigens wie eine vertikale Kreditkarte aussieht)!

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